Jeden Monat verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände
in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.
Gefährliche Irrtümer
Genauso weit verbreitet wie die Vielzahl an Brandursachen sind die Unwissenheit und die Sorglosigkeit, mit der die meisten Personen eine Brandgefahr für sich ausschließen:
„Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“/„Mir bleibt genug Zeit, mich in Sicherheit zu bringen.“
Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruchgroße Mengen hochgiftiger Gase. Es bleiben nur zwei bis vier Minuten zur Flucht.
„Die Hitze wird mich früh genug wecken.“
Der größte anzutreffende Irrtum: Denn weit gefährlicher als Flammen oder Hitze ist der Brandrauch. Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen.
„Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.“
Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 4 Minuten Zeit hat – besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.
„Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher.“
Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet. Auch die aufmerksamsten Zeitgenossen sind nicht vor den nächtlichen Gefahren und der Vielzahl aller möglichen Brandursachen geschützt.
„Steinhäuser brennen nicht.“
Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen. Nicht abgeschaltete oder defekte elektrische Geräte und überlastete Leitungen sind weitere Gefahrenquellen.
„Rauchmelder sind zu teuer.“
Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden. Wie viel ist Ihnen Ihr Leben wert?
Kinder und Feuer
Kinder und Jugendliche verursachen pro Tag über 20 Brände in Deutschland. Mehr als die Hälfte davon entstehen durch Kinder unter 14 Jahren. Als Erwachsene sollten Sie Kinder darum spielerisch auf das richtige Verhalten im Brandfall vorbereiten.
Kinder, die nicht auf selbst erlebte Erfahrungen zurückgreifen können, schätzen Risiken oft falsch ein. Besonders bei dem faszinierenden Element Feuer kommen Erziehungsbeauftragte mit Verboten nicht weiter. Sobald ein Kind beginnt, sich für Feuer zu interessieren, können sie unter Aufsicht den Umgang mit Zündmitteln lernen. Kinder, die im Beisein Erwachsener verantwortungsvoll mit Feuer umgehen durften, werden Gefahren besser einschätzen und sich im Brandfall richtig verhalten können. Die Anleitung der Kinder im Umgang mit Feuer findet in erster Linie zu Hause durch die Eltern statt. Aber auch immer mehr Kindergärten und Schulen nehmen Brandschutzerziehung und Aufklärung in ihr Programm.
Üben Sie das Verhalten im Ernstfall
Bringen Sie Ihren Kindern bei niemals wegzulaufen oder sich zu verstecken. Trainieren Sie Ihr Kind darauf, Hilfe zu rufen, also 112 wählen und deutlich zu sprechen. Dabei sollte das Kind zuerst seinen Namen und Adresse nennen und dann mitteilen, wer in Gefahr ist, was brennt, etc. (lässt sich gut mit einem Kindertelefon üben).
Weitere Regeln für Ihre Kinder (und Sie) sind:
- Beim Verlassen der Wohnung alle Türen schließen, durch die man läuft
- Bei starkem Rauch ein – wenn möglich nasses – Tuch vor Mund und Nase halten und am Boden kriechen
- Wenn man die Wohnung nicht verlassen kann, in einem Zimmer bleiben, die Tür schließen und am Fenster um Hilfe rufen und warten
- Niemals aus Angst aus dem Fenster springen
Eine schnelle Übersicht zu den wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall gibt das Fluchtweg-Comic. Dieses können Sie mit Klick auf das Bild downloaden. Am besten ausdrucken und an geeigneter Stelle (z.B. im Hausflur) aufhängen!
Gesetzgebung – Schleswig-Holstein
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 01.04.2005
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2010
- in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Hier finden Sie die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein.
Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde: „Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.“ Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Schutzkonzepte für hilfebedürftige oder in der Wahrnehmung eingeschränkte Personen
Bei der Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht ist zu beachten, dass der alleinige Einsatz von Standard-Rauchwarnmeldern nach den Landesbauordnungen und der Norm nicht immer ausreicht. Bei Personengruppen mit eingeschränktem Wahrnehmungsvermögen sowie bei Menschen, die ihre Evakuierung nicht selbst organisieren können, kann es notwendig sein, Schutzkonzepte entsprechend anzupassen.
Dieses können z. B. Zusatzsysteme für Gehörlose oder Schwerhörige sein, die den Signalton mit Lichtblitzen und in Vibrationen ausgeben. Wenn externe Hilfe zum schnellen Verlassen der Räume notwendig sein sollte, können z. B. besonders vernetzte Rauchwarnmelder die Warnung weiterleiten. Mögliche Empfänger sind z.B. Nachbarn, Angehörige oder Hausnotrufzentralen, die dann selbst schnelle Hilfe leisten bzw. organisieren.
Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de
Weitere Informationen unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/fachberater/infomaterial/info-flyer/